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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Landesverband Westfalen findest du hier .
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Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verändert sich stetig von Jahr zu Jahr. In Zeiten immer knapper werdender Mittel (insbesondere der öffentlichen), wachsen trotzdem die Ansprüche an Kinder- und Jugendverbände in Hinblick auf Quantität und Qualität. Diese Zusammenstellung von Kriterien soll der Entwicklung und Sicherung von Qualität in allen Jugendgliederungen der DLRG im Landesverband Westfalen dienen. Grundsätzliche Qualitätsmerkmale von Kinder- und Jugendverbänden sind Selbstorganisation, Ehrenamtlichkeit, Pluralität, Wertgebundenheit und soziale Kompetenz.
Selbstverständlich müssen bei der Beantragung die Förderrichtlinien der Sportjugend NRW beachtet und erfüllt werden.
Anträge zum Landesjugendplan sind grundsätzlich online (Vorankündigung) an die LV-Geschäftsstelle zuschicken.
ACHTUNG:Jede Bildungsmaßnahme muss 6 Wochen und Freizeit 4 Wochen vorher in der LV-GS angekündigt werden. Nach der Ankündigung teilen wir euch die Zuschusshöhe mit. Die Ankündigung enthält:- Veranstalter- Datum der Veranstaltung- Anzahl der teilnehmenden Personen- Ort der Maßnahme- Titel der Massnahme.
Die kompletten Antragsunterlagen müssen spätestens nach 6 Wochen in der LV-Geschäftsstelle eingegengen sein bzw. zum 01.11. des Jahres bei Veranstaltungen nach dem 15.09. Veranstaltungen nach dem 01.11. müssen gesondert abgestimmt werden! Andernfalls verfällt der Anspruch auf den Zuschuss.Nach Eingang der Antragsunterlagen werden hier schnellstmöglich die Unterlagen geprüft und der zugesagte Zuschuss (in Abhängigkeit von Teilnehmern, Belegen usw.) ausgezahlt.Sollte die Maßnahme nicht mit dem maximalen Tagessatz bezuschusst worden sein, so kommt es zum Jahresende evtl. zu einer Restbezuschussung (Prozentuale Aufteilung) falls noch Gelder übrig sind.
Auf dem Landesjugendrat am 14.04.19 wurde beschlossen Obergrenzen einzurichten, damit mehr Gliederungen die Chance auf eine Bezuschussung erhalten.
weitere Regeln:
Die oben aufgeführten Kriterien und das weitere Vorgehen wurden vom Landesjugendrat am 18. April 1998 beschlossen und sind gültig seit dem 1. Januar 1999.
Sie wurden zuletzt auf dem Landesjugendrat am 14.04.2019 angepasst und geändert.
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