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Bildungsmaßnahmen (Seminare)

Bildungsarbeit mit Kinder und Jugendlichen ist die aufregende Alternative zum Lernen in der Schule. Sie soll den Teilnehmern die Möglichkeit geben den Verband kennen zu lernen und sich zu partizipieren, ihre Persönlichkeit zu entwickeln und Freiräume zu erobern und zu nutzen. Dafür gelten in Bezug auf die Beantragung von Landesjugendplanmitteln folgende Kriterien:

  • Das Thema muß aus dem Leitbild der DLRG-Jugend abgeleitet und relevant für Kinder und Jugendliche sein, es darf kein reines Sport- und/oder DLRG-Thema sein.
  • Der Umfang des Seminars darf 5 Internatstage nicht überschreiten.
  • Die Seminarleitungen müssen mindestens Gruppenhelferinnen, JugendleiterInnen, Lehrscheininhaberlnnen oder Übungsleiterinnen sein oder eine spezielle fachliche Ausbildung für das Thema oder eine pädagogische Ausbildung oder erfolgreich ein Seminar für Seminarleitungen besucht haben.
  • Die TeilnehmerInnen müssen Mitglied der DLRG-Jugend sein (nach Landesjugendordnung).
  • Bei Bildungsmaßnahmen sind die Teilnehmerlnnen zwischen 6 und 21 Jahre, in Ausnahmefällen bis 27 Jahre alt.
  • Bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind die Teilnehmerlnnen ehrenamtliche Mitarbeiter mit einem Mindestalter von 13 Jahren
  • Der Veranstalter muß eine Jugendgliederung sein und die Veranstaltung muß durch den Jugendvorstand befürwortet werden.
  • Bei der Beantragung von Mitteln für Seminare, muss der Veranstalter 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme eine Bildungskonzeption vorlegen.
  • An den Bildungsveranstaltungen, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen bzw. Kinder- und Erholungsmaßnahmen müssen mindestens sieben förderfähige Teilnehmer teilnehmen
  • Der Veranstaltungsort liegt in Deutschland oder Europa.
  • Die TeilnehmerInnen wohnen überwiegend (in der Mehrzahl) in Nordrhein Westfalen
  • Die Angebote können örtlich und überörtlich/regional durchgeführt werden

  • es sich um Verbands- bzw. Gremienveranstaltungen handelt, die einer Bildungsarbeit nicht zugeordnet werden können.
  • sie rein sportliche Aktivitäten in Theorie und Praxis (z.B. Turniere, Meisterschaften, Sichtungslehrgänge, Kaderschulungen und sonstige leistungsorientierte Veranstaltungen) beinhalten und in den Programmen kein deutlicher Bezug zur Jugendarbeit hergestellt wird.

  • Veranstaltungen mit 6 Lerneinheiten mit jeweils 45 Minuten Bildungsarbeit mit Übernachtung (Internatsveranstaltung) werden mit bis zu 50 € pro Teilnehmer pro Nacht.
  • Veranstaltungen mit 6 Lerneinheiten mit jeweils 45 Minuten Bildungsarbeit ohne Übernachtung (Tagesveranstaltung) werden mit bis zu 25 € pro Teilnehmer pro Tag.
  • An- und Abreisetag mit Lerneinheiten können bei Übernachtungen zusammengezählt werden, sodass ein Internatstag abgrechnet werden kann.

  • Vorläufig beigefügte Veranstaltungsprogramme mit dem Vermerk "Änderungen vorbehalten" können zur Abrechnung und Förderung der Veranstaltung nicht anerkannt werden.
  • Das Konzept muss 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden um eine Autorisierung noch gewährleisten zu können. Nur durch die Sportjugend NRW autorisierte Konzepte können gefördert werden.
  • Anhand des Programmes muss erkennbar sein, ob es sich um eine Bildungsveranstaltung oder eine Fort- und Weiterbildung handelt; (die Zielgruppe muß herausgestellt und somit erkennbar werden).
  • Etwaige "Rahmenprogrammteile" (z.B. mit Freizeitcharakter wie Spaziergänge) müssen gekennzeichnet werden und dürfen nicht als "Zeitstunden" für Bildungsarbeit gezählt werden.
  • Anfangs- und Endzeiten müssen im Programm aufgeführt und nach der Teilnehmertagessatzregelung überprüft werden.
  • Im Programm muss man erkennen können, was in der jeweiligen Unterrichtseinheit vermittelt wurde (Bildungsanteil).
  • Programmpunkte müssen mit Belegen übereinstimmen. Beispiel: Wenn auf dem Beleg eines Schwimmbadaufenthaltes eine Uhrzeit der Besuchszeit steht, so muss diese auch im Programm wiederzufinden sein und darf nicht abweichen. Entsprechende An- und Abreisezeiten müssen zu erkennen sein.
  • Nach der Veranstaltung muss das Programm in die Vergangenheit geschrieben und mit den Abrechnungsunterlagen eingereicht werden. Es muss erkennbar sein, dass sich die Lehrgangsleitung nach dem Seminar noch einmal mit dem Programm beschäftigt hat. Reflexionen des Seminars müssen im Programmpunkt niedergeschrieben sein.

Die verantwortlichen Leiter*Innen von Bildungsmaßnahmen und Freizeiten und deren jeweiligen Träger sind dafür verantwortlich, dass die Teilnehmendenlisten gemäß Vordruck vollständig und korrekt ausgefüllt werden

Folgende Punkte sind zwingend zu beachten:

  • es muß gekennzeichnet sein, ob es sich bei der Veranstaltung um eine
    • Qualifizierungsmaßnahme
    • Jugendbildungsmaßnahme
    • Kinder- und Jugenderholung
    • Freizeitmaßnahme
  • den Zeitraum (von – bis findet die Veranstaltung statt)
  • Veranstaltungsort (Ort, Land)
  • Träger mit Name, Bezeichnung und Anschrift
  • das Alter der TeilnehmerInnen muß angegeben werden.
  • der/die LeiterIn muß auf der Teilnehmendenliste (unten auf jeder Seite) mit seiner/ihrer Unterschrift bestätigen, dass die aufgeführten Teilnehmer an der Veranstaltung teilgenommen haben.
  • Leiter*in (L), Mitarbeiter*in (M) und Hospitant*in (H) müssen in der Teilnehmendenliste gekennzeichnet sein (Sie werden nicht bezuschusst!).

Korrekturen und Veränderungen an den Listen sind mit äußerster Sorgfalt zu behandeln, da immer die Gefahr einer nachträglichen Manipulation besteht. Werden jedoch noch Änderungen vorgenommen, muß an jede Liste eine rechtsverbindliche Erklärung angehängt werden, die von zwei nach § 26 BGB Zeichnungsberechtigten unterschrieben wird. In dieser Erklärung muß die Veränderung auf der Teilnehmendenliste beschreiben und deren Richtigkeit bestätigt werden.

Die Unterzeichnenden müssen darüber informiert sein, daß eine Bestätigung von falschen Angaben strafrechtlich verfolgt werden.

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