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Bildungsmaßnahmen (Seminare)

Bildungsarbeit mit Kinder und Jugendlichen ist die aufregende Alternative zum Lernen in der Schule. Sie soll den Teilnehmern die Möglichkeit geben den Verband kennen zu lernen und sich zu partizipieren, ihre Persönlichkeit zu entwickeln und Freiräume zu erobern und zu nutzen. Dafür gelten in Bezug auf die Beantragung von Landesjugendplanmitteln folgende Kriterien:

  • Das Thema muß aus dem Leitbild der DLRG-Jugend abgeleitet und relevant für Kinder und Jugendliche sein, es darf kein reines Sport- und/oder DLRG-Thema sein.
  • Der Umfang des Seminars darf 5 Internatstage nicht überschreiten.
  • Die Seminarleitungen müssen mindestens Gruppenhelferinnen, JugendleiterInnen, Lehrscheininhaberlnnen oder Übungsleiterinnen sein oder eine spezielle fachliche Ausbildung für das Thema oder eine pädagogische Ausbildung oder erfolgreich ein Seminar für Seminarleitungen besucht haben.
  • Die TeilnehmerInnen müssen Mitglied der DLRG-Jugend sein (nach Landesjugendordnung).
  • Bei Bildungsmaßnahmen sind die Teilnehmerlnnen zwischen 6 und 21 Jahre, in Ausnahmefällen bis 27 Jahre alt.
  • Bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind die Teilnehmerlnnen ehrenamtliche Mitarbeiter mit einem Mindestalter von 13 Jahren
  • Der Veranstalter muß eine Jugendgliederung sein und die Veranstaltung muß durch den Jugendvorstand befürwortet werden.
  • Bei der Beantragung von Mitteln für Seminare, muss der Veranstalter 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme eine Bildungskonzeption vorlegen.
  • An den Bildungsveranstaltungen, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen bzw. Kinder- und Erholungsmaßnahmen müssen mindestens sieben förderfähige Teilnehmer teilnehmen
  • Der Veranstaltungsort liegt in Deutschland oder Europa.
  • Die TeilnehmerInnen wohnen überwiegend (in der Mehrzahl) in Nordrhein Westfalen
  • Die Angebote können örtlich und überörtlich/regional durchgeführt werden

Nicht- Förderung von Maßnahmen, wenn

  • es sich um Verbands- bzw. Gremienveranstaltungen handelt, die einer Bildungsarbeit nicht zugeordnet werden können.
  • sie rein sportliche Aktivitäten in Theorie und Praxis (z.B. Turniere, Meisterschaften, Sichtungslehrgänge, Kaderschulungen und sonstige leistungsorientierte Veranstaltungen) beinhalten und in den Programmen kein deutlicher Bezug zur Jugendarbeit hergestellt wird.

Teilnehmertagessätze

  • Veranstaltungen mit 6 Lerneinheiten mit jeweils 45 Minuten Bildungsarbeit mit Übernachtung (Internatsveranstaltung) werden mit bis zu 50 € pro Teilnehmer pro Nacht.
  • Veranstaltungen mit 6 Lerneinheiten mit jeweils 45 Minuten Bildungsarbeit ohne Übernachtung (Tagesveranstaltung) werden mit bis zu 25 € pro Teilnehmer pro Tag.
  • An- und Abreisetag mit Lerneinheiten können bei Übernachtungen zusammengezählt werden, sodass ein Internatstag abgrechnet werden kann.

Programme

Bei der Erstellung eines Programmes müssen folgende Punkte beachtet werden :

  • Vorläufig beigefügte Veranstaltungsprogramme mit dem Vermerk "Änderungen vorbehalten" können zur Abrechnung und Förderung der Veranstaltung nicht anerkannt werden.
  • Das Konzept muss 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden um eine Autorisierung noch gewährleisten zu können. Nur durch die Sportjugend NRW autorisierte Konzepte können gefördert werden.
  • Anhand des Programmes muss erkennbar sein, ob es sich um eine Bildungsveranstaltung oder eine Fort- und Weiterbildung handelt; (die Zielgruppe muß herausgestellt und somit erkennbar werden).
  • Etwaige "Rahmenprogrammteile" (z.B. mit Freizeitcharakter wie Spaziergänge) müssen gekennzeichnet werden und dürfen nicht als "Zeitstunden" für Bildungsarbeit gezählt werden.
  • Anfangs- und Endzeiten müssen im Programm aufgeführt und nach der Teilnehmertagessatzregelung überprüft werden.
  • Im Programm muss man erkennen können, was in der jeweiligen Unterrichtseinheit vermittelt wurde (Bildungsanteil).
  • Programmpunkte müssen mit Belegen übereinstimmen. Beispiel: Wenn auf dem Beleg eines Schwimmbadaufenthaltes eine Uhrzeit der Besuchszeit steht, so muss diese auch im Programm wiederzufinden sein und darf nicht abweichen. Entsprechende An- und Abreisezeiten müssen zu erkennen sein.
  • Nach der Veranstaltung muss das Programm in die Vergangenheit geschrieben und mit den Abrechnungsunterlagen eingereicht werden. Es muss erkennbar sein, dass sich die Lehrgangsleitung nach dem Seminar noch einmal mit dem Programm beschäftigt hat. Reflexionen des Seminars müssen im Programmpunkt niedergeschrieben sein.

Beispielhafte Zeitplanung für ein Wochenend- Lehrgangsprogramm im Rahmen der Landesjugendförderung

Freitag, den XX.XX.XXXX
Zeit Inhalte Ziele Methoden UE
bis 18.00 Uhr Ankunft und einchecken in die Zimmer  
18.00 - 19.00 Uhr Abendessen      
19.00 - 19.30 Uhr Den Teilnehmern wurde die Unterkunft vorgestellt und die Hausregeln erklärt. Zudem gab es eine kleine Ortskunde Hilfe zur Orientierung und ersten Kennenlernen Vortrag
19:30 - 20:15 Uhr Kennenlernspiele zur Auflockerung und zum Kennenlernen der TN; In einem Sitzkreis wurden Fragen wie: "was erwartet ihr von dem Wochenende?" aufgeschrieben und festgehalten. Zudem wurde der geplante Ablauf des Wochenendes auf einer Flipchart dargestellt und besprochen Förderung der Gruppendynamik, Erwartungshaltungen abfragen Visualisierung auf Flipchartblättern 1 UE
20:15 - 20:30 Uhr kleine Pause      
20:30 - 21:15 Uhr Im Anschluss machten wir verschiedene Bewegungsspiele und gingen dann über eine Entspannungsübung auf den Boden. Vorstellung Einfacher Entspannungsübungen zur Selbsterfahrung Bodenübung, Matten und Decken 1 UE
ab 21:15 Uhr Seminarunterbrechung mit Freizeit und Nachtruhe      
      Tagespensum UE 2 UE
Samstag, den XX.XX.XXXX
Zeit Inhalte Ziele Methoden UE
08:00 - 09:00 Uhr Frühstück  
09:00 - 10:30 Uhr ln dieser Einheit erklärten wir. den TN wie man aus Perlen eine Kette oder auch ein Armband bastelt.
Nachdem die Technik bekannt war, begannen wir einen Entspannungsteil, indem wir Perlenbasteln mit Entspannungsmusik verbanden und in der gesamten Einheit nicht gesprochen haben.
Kennenlernen von meditativen Methoden zur Entspannung und Erholung, Kenntnisvermittlung in der Herrstellung von Schmuck Kleingruppenarbeit 2 UE
10.30 - 10.45 Uhr kleine Pause    
10:45 - 12:15 Uhr Wir erklärten den TN wie ein Lerntagebuch geführt wird. Sie hatten Zeit, ihr eigenes Lerntagebuch zu beginnen Selbstreflexion Lerntagebuch: Einzelarbeit, Papier und Stift 2 UE
12:15 - 13:30 Uhr Mittagspause      
13:30 - 14:15 Uhr Servierttentechnik mit Entspannungsmusik, Mit Sprechpausen im Intervall von 15 Minuten Einsatz verschiedener meditiver Methoden zur Entspannung und Erholung, Kenntnisvermittlung in der Servierttentechnik. Kleingruppenarbeit 1 UE
14:15 - 15:00 Uhr Wir zeigten die den TN Entspannungstänze, die wir auch in der Gruppe ausprobierten. Die Tänze endeten jeweils auf dem Boden mit einer Traumreise Kennenlernen von meditativen Methoden zur Entspannung und Erholung. Gruppenarbeit 1 UE
15:00 - 15:15 Uhr kleine Pause      
15:15 - 16:45 Uhr Jetzt konnten die TN ihre angefallenen Bastelarbeiten beenden und mit Unterstützung von Entspannungsmusik weitere Methoden/Ideen ausprobieren. Erfahrungsaustausch in der Gruppe, Sammeln von eigenen Erfahrungen Gruppenarbeit 2 UE
16:45 - 17:00 Uhr kleine Pause      
17:00 - 18:30 Uhr Es kam nun ein Theorieteil zum Thema: Wellness - wie viel Energie hat der Mensch und welche Entspannungsmethoden gibt es? Die TN lernten durch viele Selbstübungen neue Methoden und Ideen auszuprobieren und kennen zu lernen. Sie haben alles unter Anleitung in Praxis umgesetzt. Theorie und Praxis zur Kompetenzvermittlung und praktische Übungen im Bereich: Qigong, Yoga und Pilates zur Entspannung des Körpers, Förderung von Körperbewusstsein. Vortrag, Anleitung, aktive Teilnahme 2UE
18:30 - 19:30 Uhr Abendessen      
19:30 - 20:15 Uhr Massagen. Die Teilnehmer machten zuerst eine Body-Scan Reise und mussten sich danach in 2er Gruppen zusammenstellen. Dann lernten sie unter Anleitung eine Gesichtsmassage, die sie gegenseitig an sich ausprobierten. Wissensvermittlung, Förderung sozialer Kompetenzen, Überwindungen von Hindernissen. aktive Teilnahme durch Kleingruppenarbeit, Bodenübungen 1 UE
20:15 Uhr Seminarunterbrechung mit Freizeit und Nachtruhe      
      Tagespensum UE 11 UE
Sonntag, den XX.XX.XXXX
Zeit Inhalte Ziele Methoden UE
08:00 - 09:00 Uhr Frühstück  
09:00 - 10:30 Uhr In dieser Einheit wurden die Bastelarbeiten von gestern zu Ende gebracht und dabei diskutierten die TN über mögliche Einsätze der erlernten Fähigkeiten in ihrer Ortsgruppe. Sie machten Vorschläge für eigene Bastel- und Entspannungseinheiten, die sie mit Kleingruppen direkt ausprobierten. Förderung der Trainerrolle und Entwicklung von Ideen Gruppenarbeit 2 UE
10.30 - 10.45 Uhr kleine Pause    
10:45 - 12:15 Uhr Abschlussgespräch und Reflexion; mit Hilfe der Flipchart wurde nun überprüft, ob alle Erwartungen an das Wochenende erfüllt wurden.
Zu dem besprachen die TN ihre neuen Erfahrungen und Veränderungen bezüglich des eigenen Körpergefühls und der Köperwahrnehmungen. Sie tauschten sich intensiv über mögliche Einsätze in ihren Ortsgruppen aus und erklärten abschließend, dass die sich ein weiteres Wochenende wünschen.
Rexlexion des Wochenendes, Anregung von Gruppendiskussionen, Austausch Flipchart, Gruppenarbeit 2 UE
12:15 Uhr Abreise      
      Tagespensum UE 4 UE
      Gesamt 17 UE
         

Teilnehmerliste

Die verantwortlichen LeiterInnen von Bildungsmaßnahmen und Freizeiten und deren jeweiligen Träger sind dafür verantwortlich, dass die Teilnehmerlisten gemäß Vordruck vollständig und korrekt ausgefüllt werden

Folgende Punkte sind zwingend zu beachten:

  • es muß gekennzeichnet sein, ob es sich bei der Veranstaltung um eine
    • Qualifizierungsmaßnahme
    • Jugendbildungsmaßnahme
    • Kinder- und Jugenderholung
    • Freizeitmaßnahme
  • den Zeitraum (von – bis findet die Veranstaltung statt)
  • Veranstaltungsort (Ort, Land)
  • Träger mit Name, Bezeichnung und Anschrift
  • das Alter der TeilnehmerInnen muß angegeben werden.
  • der/die LeiterIn muß auf der Teilnahmerliste (unten auf jeder Seite) mit seiner/ihrer Unterschrift bestätigen, dass die aufgeführten Teilnehmer an der Veranstaltung teilgenommen haben.
  • LeiterIn (L), Mitarbeiterln (M) und Hospitantin (H) müssen in der Teilnehmerliste gekennzeichnet sein (Sie werden nicht bezuschusst!). Es darf nur ein Leiter (L) auf der Liste stehen.

Korrekturen/Änderungen an der Teilnehmerliste

Korrekturen und Veränderungen an Teilnehmerlisten sind mit äußerster Sorgfalt zu behandeln, da immer die Gefahr einer nachträglichen Manipulation besteht. Werden jedoch noch Änderungen vorgenommen, muß an jede Teilnehmerliste eine rechtsverbindliche Erklärung angehängt werden, die von zwei nach § 26 BGB Zeichnungsberechtigten unterschrieben wird. In dieser Erklärung muß die Veränderung auf der Teilnehmerliste beschrieben und deren Richtigkeit bestätigt werden.

Die Unterzeichnenden müssen darüber informiert sein, daß eine Bestätigung von falschen Angaben strafrechtlich verfolgt werden.

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