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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Landesverband Westfalen findest du hier .
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Bildungsarbeit mit Kinder und Jugendlichen ist die aufregende Alternative zum Lernen in der Schule. Sie soll den Teilnehmern die Möglichkeit geben den Verband kennen zu lernen und sich zu partizipieren, ihre Persönlichkeit zu entwickeln und Freiräume zu erobern und zu nutzen. Dafür gelten in Bezug auf die Beantragung von Landesjugendplanmitteln folgende Kriterien:
Die verantwortlichen Leiter*Innen von Bildungsmaßnahmen und Freizeiten und deren jeweiligen Träger sind dafür verantwortlich, dass die Teilnehmendenlisten gemäß Vordruck vollständig und korrekt ausgefüllt werden
Folgende Punkte sind zwingend zu beachten:
Korrekturen und Veränderungen an den Listen sind mit äußerster Sorgfalt zu behandeln, da immer die Gefahr einer nachträglichen Manipulation besteht. Werden jedoch noch Änderungen vorgenommen, muß an jede Liste eine rechtsverbindliche Erklärung angehängt werden, die von zwei nach § 26 BGB Zeichnungsberechtigten unterschrieben wird. In dieser Erklärung muß die Veränderung auf der Teilnehmendenliste beschreiben und deren Richtigkeit bestätigt werden.
Die Unterzeichnenden müssen darüber informiert sein, daß eine Bestätigung von falschen Angaben strafrechtlich verfolgt werden.
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