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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Landesverband Westfalen findest du hier .
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Kinder- und Jugendfreizeiten bieten Kindern und Jugendlichen in den Ferien die Möglichkeit zur Erholung und Entdeckung. Kinder- und Jugendverbände können, im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern, auf die Kinder und Jugendlichen eingehen, versuchen mit ihnen ihre Wünsche und Ideen zu verwirklichen und ihnen Alternativen für ihre Freizeitgestaltung aufzuzeigen. Dafür gelten in Bezug auf die Beantragung von Landesjugendplanmitteln folgende Kriterien:
Ziele von Freizeitmaßnahmen sind:
Zur Verwirklichung dieser Ziele werden folgende Grundsätze betont:
Pädagogische Kategorien sind:
Gefördert werden Kinder und junge Menschen im Alter von 6 bis unter 21 Jahren, welche in der überwiegenden Anzahl ihren Wohnsitz in Nordrhein Westfalen haben.
Nicht förderbar sind reine Trainingszeiten oder Jugendturniere, die keinen Freizeitcharakter haben. Ebensfalls nicht förderfähig sind Familienfreizeiten, Besuche von Freizeitparks, Wellnesswochenenden und Spielbankbesuche.
Korrekturen und Veränderungen an Teilnehmerlisten sind mit äußerster Sorgfalt zu behandeln, da immer die Gefahr einer nachträglichen Manipulation besteht. Werden jedoch noch Änderungen vorgenommen, muß an jede Teilnehmerliste eine rechtsverbindliche Erklärung angehängt werden, die von zwei nach § 26 BGB Zeichnungsberechtigten unterschrieben wird. In dieser Erklärung muß die Veränderung auf der Teilnehmerliste beschrieben und deren Richtigkeit bestätigt werden.
Die Unterzeichnenden müssen darüber informiert sein, daß eine Bestätigung von falschen Angaben strafrechtlich verfolgt werden.
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