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Vorankündigung

*wie bereits auf der ein oder anderen Veranstaltung berichtet, ist im letzten Jahr das neue Landeskinderschutzgesetz NRW verabschiedet worden. Durch den Paragrafen § 11 Schutzkonzepte in Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe entstehen neue Voraussetzungen für unsere Weitergabe und eure Antragstellung von Kinder- und Jugendförderplanmittel (KJP Mittel). Wir als Landesjugend sind vom Landessportbund NRW und der Landesregierung angewiesen die Fördermittel nur an Gliederungen weiterzuleiten die über ein Schutzkonzept verfügen und anwenden oder dabei sind eins zu erstellen und bis Ende 2024 finalisiert haben.

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